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Muss nach einem Tod der allein sorgeberechtigten Kindesmutter eine Entscheidung darüber getroffen werden, wo das Kind in Zukunft leben wird und auf wen die Vormundschaft über das Kind übertragen wird, so sind die Grundrechtspositionen des Kindes gegen die Grundrechtspositionen des nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Vaters abzuwägen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 09.01.2012
Will ein Unterhaltspflichtiger einen Vergleich betreffend des zu zahlenden Unterhalts abändern, so ist ein Abänderungsverfahren nur zulässig, wenn der Unterhaltsverpflichtete Umstände geltend machen kann, die eine Abänderung des Titels wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.01.2012
Grundsätzlich sind Einwendungen gegen Unterhaltsleistungen im vereinfachten Verfahren mittels eines Formulars über die Leistungsfähigkeit anzugeben.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.12.2011
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem zu gewähren, der ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht darlegen kann, so dass das Grundbuchamt von der Verfolgung berechtigter Interessen überzeugt ist.
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 23.12.2011
Auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2011
Für die Bestimmung des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes kommt es auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Kindes an.
Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 15.12.2011
Entstehen einem Unterhaltspflichtigen durch eine Wiederverheiratung neue Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem neuen Ehegatten, so kann dies als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2011
Nicht miteinander verheirateten Eltern kann das gemeinsame Sorgerecht übertragen werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01.12.2011
Wird die Ergänzungspflegschaft des Jugendamtes in einer Angelegenheit der Vermögenssorge angeordnet, so kann die Anordnung der Ergänzungspflegschaft durch das Jugendamt nicht gesondert angegriffen werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2011
Eine anwaltliche Vertretung ist in Abstammungssachen nicht vorgeschrieben.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 17.11.2011