Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

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Ein Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende eines befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, wenn er geltend machen will, dass die Befristung des Arbeitsvertrags unwirksam ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2017
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2017
Stellenanzeigen sind deshalb - wie typische Willenserklärungen bzw.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2017
Eine bloße anonyme Mitarbeiterbefragung unterfällt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2017
Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 07.11.2017
Ein Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2017
Ein Schuldverhältnis besteht, wenn zwischen zwei Personen Rechte und Pflichten begründet werden sollen, die eine Person notfalls gegenüber der anderen mittels einer Klage durchsetzen kann.
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 27.10.2017
Ein Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2017
Ein Arbeitgeber muss sich nicht jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl enthalten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2017
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.10.2017