Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

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Die Betriebsparteien haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.
Landesarbeitsgericht Baden Württemberg, Urteil vom 13.09.2017
Die Gemeinde verletzte ihre Verkehrssicherungspflichten fahrlässig.
LAG Duesseldorf, Urteil vom 11.09.2017
Der Arbeitgeber muss den gesetzlichen Mindestlohnanspruch erfüllen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.08.2017
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Gegensatz zu Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
Der Sturz bei einer von einem unternehmensunabhängigen Sportverein organisierten Wanderung stellt keinen Arbeitsunfall dar.
LSG Hessen, Urteil vom 07.08.2017
Die Aufzeichnung und Speicherung von Tastatureingaben am Dienst-PC sowie das Fertigen von Screenshots durch einen Keylogger stellen eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers und eine Datenerhebung dar, welche in der Regel illegal ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.07.2017
Für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abgestellt werden, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2017
Eine Teilkündigung eines Arbeitsverhälltnisses ist unzulässig.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.07.2017
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017