Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Bei der Formulierung einer Abmahnung, muss sich der Arbeitgeber an die rechtlich zulässigen Vorgaben halten.
Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 19.10.2017
Ein Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb kann nach einer wirksam betriebsbedingt ausgesprochenen Kündigung gegebenenfalls auch wieder einen rückwirkenden Anspruch auf Wiedereinstellung des Arbeitsverhältnisses haben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2017
Im Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2017
Ist ein Arbeitnehmer allein durch seine berufliche Tätigkeit einer polizeilichen Maßnahme ausgesetzt, bei der er einen gesundheitlichen Schaden erleidet, so handelt es sich in einem Fall um einen Arbeitsunfall.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 17.10.2017
Die aus einer ungerechtfertigten Leibesvisitation resultierende psychische Erkrankung stellt einen Arbeitsunfall dar.
LSG Hessen, Urteil vom 17.10.2017
Will ein Arbeitgeber eine Hierarchieebene abbauen und die Umverteilung von Aufgaben vornehmen und daher betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, so muss der Arbeitgeber die Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.10.2017
Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Tarifverträge durchgeführt werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2017
Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2017
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ist bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 19.09.2017
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2017