Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Mediation
des Mannheimer Anwaltvereins
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
des Deutschen Anwaltvereins
Im Arbeitsgerichtsprozess können Kündigungsgründe, die zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung noch nicht bekannt waren, ausgewechselt und nachgeschoben werden.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2015
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.06.2015
Der Arbeitgeber kann nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den Erholungsurlaub nicht mehr aufgrund von Elternzeit kürzen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2015
Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer verpflichtet den Mindestlohn auch für solche Tage zu bezahlen, an denen der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Feiertage oder Krankheit seine Arbeitsleistung nicht erbringen muss oder kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.05.2015
Personalvermittler dürfen eine abgelehnten Bewerber Ablehnungsgründe, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, nicht mitteilen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2015
Einstellungshöchstaltersgrenzen für Beamte sind aufgrund mangelnder Verordnungsermächtigung in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.04.2015
Die Forderung eines Arbeitnehmers auf Zahlung des seit dem 1.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2015
Der Arbeitgeber gerät mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht zwangsläufig in Verzug, wenn er die ihm angebotene Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer ablehnt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2015
Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen Schlechtleistung beurteilt sich nicht anhand eines objektiven Maßstabes sondern nach der persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2015
Der Aufruf einer Gewerkschaft zu einem streikbegleitenden ''Flashmob'' verstößt nicht gegen das grundgesetzlich verankerte Recht zum Arbeitskampf.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.03.2015