Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

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Die Weisung eines Arbeitgebers an eine teilzeitbeschäftigte Mutter eines 13 Monate alten Kindes, zwei Tage die Woche in London zu arbeiten ist unzulässig und begründet einen Anspruch auf Unterlassung.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 15.02.2011
Eine Witwenversorgung wird durch eine Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung auch dann ausgeschlossen, wenn eine bestehende Ehe zunächst geschieden wird und vor dem Versorgungsfall mit dem gleichen Partner erneut geschlossen wird.
Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.02.2011
Verliert der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren ein neues Zeugnis ausstellen.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2011
Eine Geheimsprache im Zeugnis, die den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt betrifft und den Arbeitnehmer in einer Weise kennzeichent, die aus dem bloßen Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlich ist, ist unzulässig.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2011
Die Vereinbarung eines konkreten Dienstsitzes und einer unternehmensweiten Versetzungsklausel ist nebeneinander möglich.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.02.2011
Ehemalig Beschäftigte, die nach Ende ihres Arbeitsvertrages einen neuen Arbeitsvertrag mit dem selben Arbeitgeber schließen, haben keinen Anspruch auf dieselbe zuvor erhaltene Vergütung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
Bei einem Betriebsübergang muss der Arbeitnehmer über den Übergang des Betriebs unterrlichtet werden, wenn die einmonatige Ausschlussfrist hinsichtlich des Fortsetzungsverlangens des Arbeitsverhältnisses in Gang gebracht werden soll.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
Ein gekündigtes Betriebsratsmitglied hat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens kein Zutrittsrecht zum Betrieb und ist an seiner Amtsausübung gehindert.
Landesarbeitsgericht Bayern, Urteil vom 27.01.2011
Nimmt ein Arbeitnehmer zunächst zwei Jahre Elternzeit und will er die Elternzeit auf drei Jahre verlängern, ist eine Zustimmung des Arbeitgebers hierfür nicht erforderlich.
Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.01.2011
Eine Änderungskündigung ist gegenüber der Beendigungskündigung ein milderes Mittel und grundsätzlich vorangig auszusprechen, wenn andere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb des Arbeitgebers weiterhin vorhanden sind.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2011