Rechtsanwalt und Fachanwalt Mannheim

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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen scheidet aus, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2012
Auch wenn ein altes Gebäude grundsätzlich Bestandsschutz genießt, können Fenster in der Grenzwand nicht einfach bei umfassenden Renovierungsarbeiten erneuert werden.
Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstrasse, Urteil vom 12.07.2012
Bei besonders schadensanfälligen Bauleistungen reicht es nicht aus, wenn der Architekt die Baustelle nur regelmäßig besucht.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2012
Zu der Frage, wann ein Anwohner einen Anspruch auf Beseitigung zu dicht an sein Grundstück heranwachsender Straßenbepflanzung hat, äußerte sich jüngst das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.07.2012
Feuchtigkeitsschäden durch Schneemassen auf einer Dachterrasse müssen von der Elementarschadenversicherung nicht beglichen werden.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 04.07.2012
Das seit 2003 geltende Verbot von Abfallschäften dient dem Ziel der Abfalltrennung und ist damit rechtmäßig.
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 03.07.2012
Die ausschließliche Grundsteuerbefreiung für Religionsgemeinschaften in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und jüdische Kultusgemeinden ist verfassungskonform.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.06.2012
Führen Vertiefungsmaßnahmen an einem Grundstück zu Schäden am Nachbargrundstück, macht sich der Verursacher schadensersatzpflichtig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2012
Von Mobilfunkmasten ausgehende Beeinträchtigungen sind ohne Entschädigung zu akzeptieren.
Landgericht Bautzen, Urteil vom 26.06.2012
Entscheidend für die Beurteilung des Vorliegens einer Wohnwertverbesserung durch eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme ist grundsätzlich der Istzustand der betreffenden Wohnung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2012